Die Grundförderung: 30 Prozent
Der Staat fördert den Austausch fossiler Heizungen gegen klimafreundliche Alternativen wie Wärmepumpen mit einer Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Diese Förderung erhält grundsätzlich jeder, der eine förderfähige Heizung einbauen lässt, unabhängig vom Einkommen. Sie ist der Sockel, auf dem sich weitere Boni aufbauen lassen. Förderfähig sind dabei nicht nur die Kosten für die Wärmepumpe selbst, sondern häufig auch notwendige Anpassungen an der Anlage, etwa neue Heizkörper oder ein hydraulischer Abgleich, sofern sie im Zusammenhang mit dem Heizungstausch stehen. Welche Positionen im Einzelfall förderfähig sind, prüfen wir für Sie im Rahmen der Beratung.
Zusätzliche Boni: bis zu 80 Prozent
Wer frühzeitig von einer fossilen Heizung auf eine Wärmepumpe umsteigt, erhält den Klimageschwindigkeitsbonus, seit dem 21.07.2026 in Höhe von 16 Prozent statt zuvor 20 Prozent. Ab Februar 2027 sinkt er halbjährlich weiter, früh handeln lohnt sich also. Selbstnutzende Eigentümer mit niedrigem zu versteuerndem Haushaltseinkommen bekommen zusätzlich den Einkommensbonus, gestaffelt nach 40, 30 und 10 Prozent. Wichtig ist die Unterscheidung zweier Größen, die oft verwechselt werden: Der Fördersatz liegt regulär bei höchstens 70 Prozent, für die niedrigste Einkommensgruppe bei bis zu 80 Prozent. Gedeckelt sind davon getrennt die förderfähigen Kosten, für die erste Wohneinheit auf 28.000 Euro. Aus beidem zusammen ergibt sich der Zuschuss: höchstens 19.600 Euro, im günstigsten Fall 22.400 Euro.
Was das für Sie konkret bedeutet
Die genaue Förderhöhe hängt von Ihrer individuellen Situation ab: welche Boni Sie kombinieren können und wie hoch die tatsächlichen Kosten Ihres Vorhabens ausfallen. Pauschale Prozentangaben ersetzen deshalb keine individuelle Berechnung. Fördersätze und Bedingungen ändern sich zudem regelmäßig, weshalb wir empfehlen, den aktuellen Stand vor der Antragstellung immer zu prüfen. Wichtig ist außerdem der zeitliche Ablauf: Der Förderantrag muss in der Regel gestellt sein, bevor der Liefer- oder Leistungsvertrag mit uns unterschrieben wird, sonst verfällt die Förderfähigkeit.
Unser Service für Sie
Wir übernehmen die Förderberatung und den Antrag für Ihre Wärmepumpe, damit Sie sich nicht selbst durch Formulare und Fristen arbeiten müssen. Dazu gehört, dass wir prüfen, welche Boni für Sie infrage kommen, die nötigen Nachweise zusammenstellen und den Antrag rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme stellen, wie es die Förderbedingungen verlangen. Nach der Bewilligung begleiten wir Sie auch bei der Verwendungsnachweis-Erstellung nach Abschluss der Arbeiten. So sichern Sie sich die für Sie mögliche Förderung, ohne den Papierkram allein bewältigen zu müssen.
Förderung und Eigenkapitalplanung
Wichtig für Ihre Finanzplanung: Die Förderung wird in der Regel erst nach Abschluss und Bezahlung der Maßnahme ausgezahlt, Sie müssen die Investition also zunächst vorfinanzieren, etwa über Eigenkapital oder einen Kredit. Manche Förderprogramme lassen sich zudem mit zinsgünstigen Ergänzungskrediten kombinieren, die die Zwischenfinanzierung erleichtern. Wir sprechen diesen zeitlichen Ablauf offen mit Ihnen durch, damit Sie vor Vertragsunterschrift genau wissen, wann welche Zahlung fällig wird und wann mit der Erstattung zu rechnen ist.
Passende Leistung
Wärmepumpen →Vom Heizlast-Check über die Förderung bis zur Inbetriebnahme: Ihre Wärmepumpe als Komplettlösung von einem Ansprechpartner.


