Was die Pflegekasse konkret zahlt
Grundlage ist Paragraf 40 Absatz 4 SGB XI. Die Pflegekasse bezuschusst sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad, und zwar bereits ab Pflegegrad 1. Das Gesetz unterscheidet an dieser Stelle nicht nach der Höhe des Pflegegrads, entscheidend ist allein, dass der Umbau die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine selbstständigere Lebensführung wiederherstellt. Genau das trifft auf ein Badezimmer besonders häufig zu, weil Waschen und Toilettengang die Bereiche sind, in denen Selbstständigkeit zuerst verloren geht. Leben mehrere pflegebedürftige Menschen in einer Wohnung, steht der Betrag jeder Person zu, gedeckelt auf insgesamt 16.720 Euro je Maßnahme. Bei mehr als vier Anspruchsberechtigten wird der Gesamtbetrag anteilig aufgeteilt. Der Zuschuss ist kein Darlehen und muss nicht zurückgezahlt werden. Er ist unabhängig vom Einkommen, es findet also keine Bedürftigkeitsprüfung statt.
Warum der Antrag vor dem ersten Handgriff gestellt werden muss
Das ist der Punkt, an dem in der Praxis das meiste Geld verloren geht. Die Pflegekasse bezuschusst eine Maßnahme, über die sie vorher entschieden hat. Wer den Handwerker beauftragt, das Bad herausreißen lässt und danach die Rechnung einreicht, steht schlechter da und riskiert eine Ablehnung. Der richtige Ablauf ist deshalb: Pflegegrad klären, Kostenvoranschlag einholen, Antrag bei der Pflegekasse stellen, Bewilligung abwarten, erst dann bauen. Sinnvoll ist es, im Antrag zu beschreiben, welches konkrete Problem der Umbau löst, also etwa dass der Einstieg in die vorhandene Wanne nicht mehr möglich ist und deshalb eine bodengleiche Dusche gebraucht wird. Der Medizinische Dienst oder die Pflegekasse selbst kann eine Stellungnahme anfordern. Planen Sie für diesen Schritt einige Wochen ein und stimmen Sie den Bautermin darauf ab, statt umgekehrt.
Was als eine Maßnahme zählt
Der Betrag von 4.180 Euro gilt nicht je Bauteil, sondern je Maßnahme. Ein kompletter Badumbau, bei dem gleichzeitig die Wanne durch eine bodengleiche Dusche ersetzt, der Waschtisch unterfahrbar gesetzt und Haltegriffe montiert werden, ist in der Regel eine einzige Maßnahme. Es ist also nicht möglich, denselben Umbau in mehrere Anträge zu zerlegen, um den Zuschuss zu vervielfachen. Umgekehrt gilt aber auch: Verändert sich die Pflegesituation später erheblich, etwa weil ein Rollstuhl hinzukommt und weitere Anpassungen nötig werden, kann ein erneuter Zuschuss für eine dann neue Maßnahme in Betracht kommen. Das entscheidet die Pflegekasse im Einzelfall. Praktisch heißt das: Wer absehbar mehrere Schritte vor sich hat, sollte den ersten Umbau so planen, dass er auch für die spätere Situation trägt, statt zweimal dieselbe Wand zu öffnen.
Zusätzlich möglich, der KfW-Zuschuss 455-B
Neben der Pflegekasse gibt es den KfW-Investitionszuschuss 455-B für Barrierereduzierung. Er fördert Einzelmaßnahmen mit 10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro, bei bis zu 25.000 Euro förderfähigen Kosten je Wohneinheit. Wer den Standard Altersgerechtes Haus erreicht, bekommt 12,5 Prozent und maximal 6.250 Euro. Auch hier gilt: Der Antrag muss gestellt sein, bevor Liefer- oder Leistungsverträge geschlossen werden. Beide Töpfe lassen sich kombinieren, aber nicht für denselben Teil des Umbaus. Das Merkblatt der KfW schließt einen Pflegekassenzuschuss für denselben Bauabschnitt aus, erlaubt die Kombination aber ausdrücklich für unterschiedliche Teile, sofern getrennte Rechnungen vorliegen. Ein Pflegegrad ist für den KfW-Zuschuss übrigens nicht nötig, er steht grundsätzlich jedem offen. Nicht kombinierbar ist 455-B unter anderem mit dem KfW-Kredit 159, der BEG-Förderung und der Steuerermäßigung nach Paragraf 35a oder 35c EStG.
Was wir dabei übernehmen
Wir sind Handwerksbetrieb und keine Pflegeberatung, die verbindliche Auskunft über Ihren Anspruch gibt Ihre Pflegekasse oder ein Pflegestützpunkt. Was wir liefern, ist die Grundlage, auf der die Kasse entscheiden kann: einen nachvollziehbaren Kostenvoranschlag, der die einzelnen Positionen so ausweist, dass erkennbar ist, welcher Teil der barrierefreien Nutzung dient. Wollen Sie Pflegekasse und KfW kombinieren, teilen wir Angebot und Rechnung von Anfang an so auf, dass die Trennung sauber ist und beide Stellen ihre eigene Rechnung bekommen. Bei der Planung achten wir darauf, dass der Umbau auch dann noch funktioniert, wenn sich der Unterstützungsbedarf erhöht, etwa durch ausreichende Bewegungsflächen und tragfähige Wandkonstruktionen für später nachrüstbare Griffe. Und wir sagen Ihnen ehrlich, was baulich in Ihrem Bad möglich ist, bevor Sie einen Antrag stellen, der sich später nicht umsetzen lässt.
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