
Förderung für Ihre neue Heizung
Auch der Tausch einer alten Heizung gegen eine förderfähige Anlage wird bezuschusst. Wir schätzen Ihren möglichen Zuschuss anhand weniger Angaben.
Was Ihnen konkret zusteht
BEG Einzelmaßnahmen, KfW 458 ist unten bereits vorausgewählt. Beantworten Sie ein paar Fragen zu Ihrem Vorhaben, dann sehen Sie Ihre voraussichtliche Förderhöhe, unverbindlich und ohne Anmeldung.
Wer sind Sie?
Wichtiger Hinweis
Unverbindliche Schätzung, keine Förder- oder Rechtsberatung. Die tatsächliche Förderung hängt von Ihrem Vorhaben, den geltenden Richtlinien und der Antragstellung ab. Wir prüfen Ihre konkrete Förderung im Beratungstermin.
Förderung auf einen Blick
Stand 27.07.2026, BEG-Novelle vom 21.07.2026- Grundförderung
- 30 %GrundförderungFür den Tausch gegen eine förderfähige Heizung im Bestandsgebäude.
- Klimageschwindigkeitsbonus
- 16 %KlimageschwindigkeitsbonusBeim Austausch einer alten Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung durch selbstnutzende Eigentümer. Seit 21.07.2026.
- Höchster Zuschuss für die erste Wohneinheit
- 22.400 €Höchster Zuschuss für die erste Wohneinheit80 % von 28.000 Euro förderfähigen Kosten. Ohne Einkommensbonus sind es höchstens 19.600 Euro.
- Zuschuss ohne Heizungstausch
- 15 %Zuschuss ohne HeizungstauschBEG-Einzelmaßnahmen für Heizungsoptimierung und Lüftung, förderfähig bis 30.000 Euro je Wohneinheit und Jahr.
Quellen: KfW Heizungsförderung (458) · BAFA Bundesförderung effiziente Gebäude
Werte der Bundesförderung, keine Zusage im Einzelfall. Maßgeblich ist die Richtlinie zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung, dazu die Voraussetzungen Ihres Gebäudes. Wir prüfen Ihren Fall im Beratungstermin, bevor etwas beauftragt wird.
Förderung sichern?
Wir prüfen Ihren Anspruch, stellen den Antrag und begleiten die Auszahlung.