
Förderung für Ihre Wärmepumpe
Der Umstieg auf eine Wärmepumpe wird über die Bundesförderung für effiziente Gebäude bezuschusst. Mit wenigen Angaben schätzen wir, welcher Zuschuss für Sie realistisch ist.
Was Ihnen konkret zusteht
BEG Einzelmaßnahmen, KfW 458 ist unten bereits vorausgewählt. Beantworten Sie ein paar Fragen zu Ihrem Vorhaben, dann sehen Sie Ihre voraussichtliche Förderhöhe, unverbindlich und ohne Anmeldung.
Wer sind Sie?
Wichtiger Hinweis
Unverbindliche Schätzung, keine Förder- oder Rechtsberatung. Die tatsächliche Förderung hängt von Ihrem Vorhaben, den geltenden Richtlinien und der Antragstellung ab. Wir prüfen Ihre konkrete Förderung im Beratungstermin.
Förderung auf einen Blick
Stand 27.07.2026, BEG-Novelle vom 21.07.2026- Grundförderung
- 30 %GrundförderungFür den Einbau einer förderfähigen Wärmepumpe im Bestandsgebäude. Für Wärmepumpen bleibt der Satz bis Ende 2026 stabil.
- Klimageschwindigkeitsbonus
- 16 %KlimageschwindigkeitsbonusSeit 21.07.2026, vorher 20 %. Ab 01.02.2027 sinkt der Bonus halbjährlich weiter.
- Höchster Fördersatz
- 80 %Höchster FördersatzErreichbar mit dem vollen Einkommensbonus, also bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro im Jahr. Ohne diesen Bonus liegt der Deckel bei 70 %.
- Höchster Zuschuss für die erste Wohneinheit
- 22.400 €Höchster Zuschuss für die erste Wohneinheit80 % von 28.000 Euro förderfähigen Kosten. Ohne Einkommensbonus sind es höchstens 19.600 Euro.
Quellen: KfW Heizungsförderung (458) · BAFA Bundesförderung effiziente Gebäude
Werte der Bundesförderung, keine Zusage im Einzelfall. Maßgeblich ist die Richtlinie zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung, dazu die Voraussetzungen Ihres Gebäudes. Wir prüfen Ihren Fall im Beratungstermin, bevor etwas beauftragt wird.
Förderung sichern?
Wir prüfen Ihren Anspruch, stellen den Antrag und begleiten die Auszahlung.