Förderung für Ihre Klimaanlage
Eine Klimaanlage wird nur dann vom Staat bezuschusst, wenn sie als Luft-Luft-Wärmepumpe heizt und Ihre bestehende Heizung ersetzt oder spürbar entlastet. Als reine Kühlung gibt es keinen KfW-Zuschuss. Wir sagen Ihnen ehrlich, welcher Weg für Sie realistisch ist.
Was Ihnen konkret zusteht
KfW 458 (als Wärmepumpe) / Steuerbonus ist unten bereits vorausgewählt. Beantworten Sie ein paar Fragen zu Ihrem Vorhaben, dann sehen Sie Ihre voraussichtliche Förderhöhe, unverbindlich und ohne Anmeldung.
Förderung für Ihre Klimaanlage
Eine Klimaanlage wird nur dann vom Staat bezuschusst, wenn sie als Luft-Luft-Wärmepumpe heizt und Ihre bestehende Heizung ersetzt oder spürbar entlastet. Als reine Kühlung gibt es keinen KfW-Zuschuss. Wir sagen Ihnen ehrlich, welcher Weg für Sie realistisch ist.
Soll Ihre Klimaanlage auch heizen und Ihre bestehende Heizung ersetzen oder spürbar entlasten?
Unverbindliche Schätzung, keine Förder- oder Rechtsberatung. Die tatsächliche Förderung hängt von Ihrem Vorhaben, den geltenden Richtlinien und der Antragstellung ab. Wir prüfen Ihre konkrete Förderung im Beratungstermin.
Wichtiger Hinweis
Unverbindliche Schätzung, keine Förder- oder Rechtsberatung. Die tatsächliche Förderung hängt von Ihrem Vorhaben, den geltenden Richtlinien und der Antragstellung ab. Wir prüfen Ihre konkrete Förderung im Beratungstermin.
Was gefördert wird und was nicht
Stand 27.07.2026, BEG-Novelle vom 21.07.2026- Höchster Fördersatz, wenn die Anlage heizt
- 80 %Höchster Fördersatz, wenn die Anlage heiztNur als Luft-Luft-Wärmepumpe, die die bestehende Heizung ersetzt oder spürbar entlastet. Dann gelten dieselben Sätze wie bei der Wärmepumpe, inklusive Einkommensbonus.
- Höchster Zuschuss für die erste Wohneinheit
- 22.400 €Höchster Zuschuss für die erste Wohneinheit80 % von 28.000 Euro förderfähigen Kosten, wie bei jeder anderen Wärmepumpe. Ohne Einkommensbonus höchstens 19.600 Euro.
- Zuschuss für reine Kühlung
- 0 €Zuschuss für reine KühlungEine Anlage, die nur kühlt und die alte Heizung weiterlaufen lässt, wird über die Bundesförderung nicht bezuschusst.
- Steuerbonus auf die Lohnkosten
- 20 %Steuerbonus auf die LohnkostenNach § 35a EStG für selbstgenutztes Wohneigentum, höchstens 1.200 Euro pro Jahr. Gilt auch für die reine Kühlung.
Quellen: KfW Heizungsförderung (458) · BAFA Bundesförderung effiziente Gebäude · § 35a EStG, Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen
Werte der Bundesförderung, keine Zusage im Einzelfall. Maßgeblich ist die Richtlinie zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung, dazu die Voraussetzungen Ihres Gebäudes. Wir prüfen Ihren Fall im Beratungstermin, bevor etwas beauftragt wird.
Förderung sichern?
Wir prüfen Ihren Anspruch, stellen den Antrag und begleiten die Auszahlung.